Der Grinch am Ballhausplatz

Als Weihnachtswünsche verboten wurden

1953 verbietet die Regierung unter Bundeskanzler Julius Raab den Beamten, Weihnachtsgrüße auszurichten. Die Geschichte eines Aktes.

Im Krieg wurde er von den Nazis verfolgt, nun leitet er im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes die Sektion 2 NS zur Entnazifizierung des Landes. Heute hat Oberministerialrat Dr. Albert Markovics aber Profaneres zu erledigen. Im Auftrag des Kanzlers untersagt er Weihnachtsgrüße. Sauber abgeheftet mit der Ziffer 135-074-3/53 hat er einen Entwurf für ein Rundschreiben an alle Beamten ausgearbeitet. In einer Nachricht an den Bundeskanzler hält er fest: “Die Weihnachts- und Neujahrsgratulationen im Dienst haben in der letzten Zeit einen solchen Umfang angenommen, daß eine Änderung notwendig erscheint.” Noch am selben Tag landet der Anti-Advents Akt am Tisch des Bundeskanzlers. Julius Raab unterzeichnet den Entwurf “Weihnachts- und Neujahrsgratulationen im Dienst; Abstandnahme von denselben“, nur vier kleine Änderungen vermerkt er handschriftlich am Text, eine Woche später wird das Schreiben den Ministerrat passieren. Es ist der 30. November 1953, der Montag nach dem ersten Advent.

Entwurf_Vorlage

Es sind turbulente Zeiten für den Kanzler. Raab ist erst seit wenigen Monaten im Amt. Nur vier Tage zuvor, am 26. November, hat er seinen Vorgänger Leopold Figl zum Außenminister ernannt. Die Tiroler Tageszeitung spottet über den St.Pöltner Ingenieur, bekannt für sein Faible für Knackwurst und Virginia-Zigarren: “Wie seit Jahren wohnt Raab weiterhin in einer Sieveringer Zweizimmerwohnung, mit der sich so wenig Staat machen lässt, dass er auch noch nie jemanden eingeladen hat. Einen Frack besitzt er nur zum höheren Ruhme Österreichs, keineswegs aus persönlicher Eitelkeit. Dass er sich einen Privatwagen anschaffen könnte, scheint ihm noch nicht eingefallen zu sein.”

Politisch stehen für Raab aber goldene Zeiten bevor. Schon kurz nach ihrer Angelobung im April, schafft die neue Regierung die Lebensmittelkarten ab. Die Wirtschaft beginnt aufzublühen, Österreich geht es besser. Nur einen Tag nach dem Entwurf für das Weihnachtsgrußverbot des Kanzlers, am 1. Dezember 1953, befasst sich der Ministerrat mit einer weiteren brisanten Angelegenheit in Advent-Belangen. Beamte des Innenministeriums unter Oskar Helmer haben unter dem Titel einer “Weihnachtsaktion” einen schwungvollen Handel mit Wein begonnen. Umsatzsteuerfrei. Vizekanzler Schärf bemerkt: “Ich will nicht der Denunziant sein, muß aber bemerken, daß auch hier im Hause ein lebhafter Weinhandel betrieben wird.” Handelsminister Illig unterstützt ihn: “Ich habe an Minister Helmer bereits einen Brief geschrieben.” Auch Sozialminister Maisei pflichtet den beiden bei: “Auch ich bekomme ununterbrochen Beschwerden zugesendet, daß im Bundesministerium für soziale Verwaltung keine Weihnachtsaktionen erfolgen.” Bundeskanzler Raab schreitet ein: “Ich bitte um Abstellung derartiger Geschäfte im Bereich der Ressorts.

Der gelernte Baumeister Raab war nie als besonderer Freund der Beamten aufgefallen. “Bei aller gebührenden Hochachtung vor der erdrückenden Mehrheit unserer öffentlich Bediensteten, bitte ich doch nicht zu übersehen, daß es dem Staat gegenüber mehr Pflichten gibt, als nur die Jahresringe abgesessener Hosenböden zu sammeln,” schimpft er einmal.

Der Ministerrat beginnt ungewöhnlich früh am 8. Dezember. Schon um 9 Uhr treffen die Minister ein. Alle sind gekommen, bis auf einen. Landwirtschaftsminister Thoma ist in Rom und entschuldigt. Die Tagesordnung ist, wie so oft in diesen Tagen, vollgestopft. Die Amerikaner fordern ein neues Bankwesengesetz, nachdem fünf Jahre lang ein Untersuchungsausschuss aufgedeckt hat, wie österreichische Banken Gelder aus dem Marschallplan abzweigen. Noch vor Weihnachten soll die Apfelimportquote erhöht werden, obwohl sich die steirischen Landwirte beschweren, dass die Südtiroler Äpfel “innen faul” seien und die Leute vor Weihnachten betrogen werden. Tagesordnungspunkt vier regelt das Grußverbot zu Weihnachten. Außerdem sollen Beamte am Weihnachtsabend bereits um 12 Uhr nach Hause gehen dürfen. Wer länger bleiben muss, bekommt dennoch keine Überstunden bezahlt. Beide Vorlagen an den Ministerrat werden ohne Debatte wortlos durchgewinkt.

Zwei Tage später werden werden die ca. 150.000 öffentlich Bediensteten von dem Grußverbot per Rundschreiben informiert, außerdem erscheint am selben Tag, auf Seite vier der “Wiener Zeitung” der Appell:

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Von Weihnachtsfriede aber keine Spur. Ministerialrat Markovics haut in die Tasten. “Diese Verlautbarung wurde offenbar vom ho. Pressedienst veranlasst. Es wäre dabei zweckmässig gewesen, darauf hinzuweisen, auch Weihnachts- und Neujahrsgratulationen zwischen Funktionären des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft tunlichst zu unterlassen oder zumindest weitgehend einzuschränken. Es wird daher mit dem Leiter des ho. Bundespressedienstes Fühlung genommen werden, ob die Möglichkeit besteht, auch diesen Gedanken in die Presse zu bringen.” Doch Ministerialrat Markovics scheitert offenbar, kein Journalist will die Präzisierung, dass auch private Unternehmen nicht zu grüßen sind, drucken.

Zwei Wochen später, am Weihnachtsabend vermeldet die österreichische Post, 8,6 Millionen Briefsendungen vor Weihnachten österreichweit zugestellt zu haben. So viele wie nie zuvor. Der Angriff auf die Weihnachtsgrüße muss als gescheitert betrachtet werden. Seither darf jeder Beamte grüßen, wen er will. Auch im Dienst.

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