Kleiner Grenzverkehr

Kanzler Kern verbietet der Bahn etwas, für das er sich als Bahnchef noch feiern ließ. Künftig sollen, wenn es nach dem neuen Regierungspakt geht, die ÖBB nur noch Passagiere mit Einreiseerlaubnis transportieren dürfen. Die Folge: Millionen Passagiere müssen künftig ihre Ausweisdaten beim Ticketkauf  hinterlegen, Passkontrollen im Zug werden Alltag, das Ziel: Bilder wie am Westbahnhof 2015 sollen sich nicht mehr wiederholen.

Seite 28 ganz unten, einen prominenten Platz hat der Punkt nicht, aber er hat es in sich. §111 des Fremdenpolizeigesetzes soll um “Bahnbetreiber” erweitert werden. Das klingt unwesentlich, hätte aber enorme Folgen. Um zu verstehen, was der Paragraph tut, muss man nur in ein Flugzeug steigen. Schon heute sind Airlines verpflichtet, die Passdaten ihrer Passagiere zu protokollieren und die Ausweise auf Visa zu kontrollieren. Hat ein Passagier kein gültiges Visum, muss die Airline ihn auf eigene Kosten wieder zurückbringen. Diese Regelung ist der Grund, warum fast alle Flüchtlinge auf den Seeweg angewiesen sind und nicht einfach in Damaskus, Bagdad oder Kabul in ein Flugzeug steigen können. Jeder Transport eines Menschen ohne Visum kann Strafen von mindestens 5.000 Euro bedeuten. Zwar sind Menschen, denen Asyl gewährt wird, explizit ausgenommen, keine Airline will das enorme kaufmännische Risiko aber auf sich nehmen.

Die Regierung will diese Regelung, die bereits für Busse und Airlines gilt, nun auch auf Taxis und Züge ausweiten. Damit wären Bilder wie 2015 endgültig unmöglich, ein künftiger Bahnchef würde nicht verantworten können, tausende Menschen ohne Einreisepapiere zu transportieren. Strafen in Millionenhöhe wären die Folge. Doch die praktischen Folgen gehen noch weiter, künftig müssten im Extremfall schon im kleinen Grenzverkehr auf der Regionalbahn zwischen Hegyeshalom und Nickelsdorf Reisepapiere überprüft werden, der Railjet nach Salzburg kann München erst nach einem Passcheck verlassen. Schon bei der Buchung müssten Ausweisdaten angegeben werden.

Die enorme Wirkung dieser Änderung ist den Verhandlern durchaus bewusst. Von “Signalwirkung” wird da gesprochen, auch an die ost- und südeuropäischen Nachbarn. Ein Weitertransport der Flüchtlinge etwa aus Italien über den Brenner soll dann nicht mehr möglich sein. Zwar betont man auf Verhandlerseite, dass der Transport von Menschen, die später Asyl bekommen, legal sei, real bedeutet das aber, dass ein Schaffner dann die Chancen jedes Fahrgastes in einem Asylverfahren beurteilen müsste.

Auf die ÖBB kommt eine enorme logistische Herausforderung zu. 11,1 Millionen Passagiere haben 2016 im Fernverkehr die Grenze passiert. Nahverkehrszüge, etwa nach Bratislava, sind da noch nicht einmal mitgezählt. Dementsprechend groß ist die Sorge bei den ÖBB, wie die Regelung konkret aussehen wird. Wer die Ausweise kontrollieren wird, ist Polizei, Bundesheer oder ÖBB-Bediensteten noch genauso unklar wie die Frage, welche Daten die Bahn von den Passagieren abfragen muss. Eine Vorwarnung des ehemaligen Bahnchefs an die ÖBB gab es jedenfalls nicht, auch die Staatsbahn hat von der Neuregelung aus dem fertigen Pakt erfahren.

Im Flugverkehr gibt es die Regelung schon seit gut einem Jahrzehnt, die AUA kann aber keine Zahlen nennen, wie viele Passagiere durch die Regelung gestoppt werden. Sie hat die Kontrolle an einen externen Sicherheitsdienst ausgelagert. Noch vor zwei Wochen hat die Wirtschaftskammer die ersatzlose Streichung des Paragraphen gefordert.

Europäisch wäre die Regelung völliges Neuland. Bisher gibt es strenge Passkontrollen nur beim Eurostar zwischen Großbritannien und Frankreich, allerdings handelt es sich hier um eine Schengen-Außengrenze. Beim zuständigen Verkehrsministerium heißt es zu den Zusatzbelastungen für die Bahn: “Bei der rechtlichen Umsetzung muss auf die speziellen Gegebenheiten des Transportmittels Bahn Rücksicht genommen werden: mehre Haltestellen, mehrere Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Mobilität der Fahrgäste im Zug auch während der Fahrt, Verfügbarkeit von Personal, etc. Um entsprechende Kontrolltätigkeiten am Zug durchführen zu können, wird es eine verstärkte Kooperation mit dem BMI brauchen: mehr Polizei am Zug, vor allem in den Grenzräumen, ist dafür notwendig.” Der Chef des europäischen Eisenbahnverbandes Libor Lochman sagte zu ähnlichen Plänen in Belgien: “Die Datenerhebung würde den Weg zu einem europäischen Eisenbahnbinnenmarkt erschweren und die Schiene im Wettbewerb mit der Straße benachteiligen. Und das alles, ohne dass sich dadurch die Sicherheit der Bevölkerung verbessert. Aus diesem Grund finde ich die mögliche Einführung einer solchen Maßnahme sehr fragwürdig.”

Ein konkretes Umsetzungsdatum hat diese Maßnahme, anders als andere Punkte im Pakt, nicht.

Update, 11. März 2017

Ich habe Innenminister Wolfgang Sobotka auch zu diesen Maßnahmen befragt, ein Klartext Extra.

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