Blankoscheck

Verzichtserklärungen bei der SPÖ
Bürgermeister Michael Häupl und der Präsident der Wiener Wirtschaftskammer Walter Ruck drehen eine Bootsrunde in der Alten Donau

Die Blanko-Verzichtserklärung, das letzte Tabu der Innenpolitik: Die SPÖ hat über die Jahre ein System des vorzeitigen Mandatsverzichts perfektioniert, das der Partei jeden Spielraum lässt, unliebsame Kandidaten einfach zu übergehen. Im Extremfall mit über hundert Verzichtserklärungen für nur ein Mandat.

Dieser Beitrag ist Teil eins einer zweiteiligen Serie über die aufwendigen Rochaden, die ÖVP und SPÖ auf sich nehmen, um nach den Wahlen jene Kandidaten in Ämter zu hieven, die eigentlich gar nicht gewählt worden sind. Teil eins widmet sich den Blanko-Verzichtserklärungen in der SPÖ, Teil zwei  dem Vorzugsstimmen-System der ÖVP. 

“Ich erkläre, dass ich zum Ende des heutigen Tages mein Mandat als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Wien zurücklege.” Mit einer Unterschrift unter diese Zeile verzichten alle 420 Kandidaten der Wiener SPÖ noch vor der Gemeinderatswahl im Oktober auf ein Mandat, das sie noch nicht einmal besitzen. Zum Unterschreiben des Formblattes der Partei, in dessen Mitte ganz groß das Wort “Verzichtserklärung” gedruckt ist, müssen sie in die Parteizentrale. Nur das Datum wird nicht ausgefüllt. Das kommt dann erst im Bedarfsfall dazu.

Seit Jahrzehnten wird immer wieder über die Existenz von vorausgefüllten Verzichtserklärungen gemutmaßt, doch darüber sprechen will die SPÖ lieber nicht. Obwohl sie im Streitfall nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben wurden, betreiben die Sozialdemokraten einen ziemlichen Aufwand, um sie zu bekommen: von der kleinen Gemeinde in der Obersteiermark bis zur Bundeshauptstadt Wien.

Şafak Akçay zum Beispiel hat es von Listenplatz 120 in den Wiener Gemeinderat geschafft. Damit die SPÖ-Abgeordnete auf Wunsch der Partei als Nachfolgerin von Nurten Yilmaz im November 2013 in den Landtag kommt, haben 111 Personen auf ihr Mandat verzichten müssen. Zieht man jene ab, die bereits im Wiener Gemeinderat saßen, bleiben 63 Kandidaten, die per Unterschrift “Nein” zu einem ihnen zustehenden Mandat gesagt haben: darunter Parteiprominenz wie Ex-Kanzlerberater Josef Kalina oder Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske, aber auch viele kleine Funktionäre. Sie alle mussten innerhalb weniger Tage bei der Landeswahlbehörde auf ihr Mandat verzichten. Tatsächlich läuft das dann ganz einfach ab: Bevor jemand für die SPÖ auf einer Liste kandidiert, muss er oder sie eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit die Partei die Liste nach der Wahl ganz einfach umsortieren kann. Die gesammelten Verzichtserklärungen werden dann vom Zustellungsbevollmächtigten in der Landeswahlbehörde abgegeben. Einige der 63, die auf ein Mandat im Gemeinderat verzichtet haben, bestätigen auf Nachfrage, dass sie niemand gefragt habe, ob sie das auch wollen. Nicht sie haben verzichtet, die Partei hat sie verzichtet. Einer von ihnen nennt dieses Vorgehen sogar “undemokratisch” und “Schwachsinn”. Ihren Namen wollen alle jedoch nicht publiziert sehen. Die Macht der Partei in der Stadt ist noch immer groß.

Josef Kalina hingegen ist sich sicher, gefragt worden zu sein. In seiner Zeit als Bundesgeschäftsführer der SPÖ war auch er dafür zuständig, die Mandatsverzichte zur Wahlbehörde zu bringen. Er habe immer großen Wert darauf gelegt, alle zu fragen. Blanko-Verzichtserklärungen seien gang und gäbe, und “aus bürokratischen Gründen” gar nicht anders handlebar. Auch alle anderen Parteien würden das machen, ist sich Kalina sicher. Die SPÖ Wien selbst will den konkreten Fall nicht kommentieren, auch die Existenz von Blanko-Verzichtserklärungen will man weder bestätigen noch abstreiten, der einzige Kommentar: “Es kann niemand gezwungen werden auf ein Mandat zu verzichten, und es wird niemand gezwungen auf ein Mandat zu verzichten.” Im konkreten Fall ist das auch nicht passiert, einige wurden einfach nicht gefragt, ob sie verzichten wollen. FPÖ, Grüne und NEOS in Wien legen auf Anfrage Wert darauf, dass sie von ihren Kandidaten keine Verzichtserklärungen im Vorhinein verlangen.

Würde ein Wahlwerber seinen Verzicht bekämpfen, hätte er gute Chancen: Denn Blanko-Verzichtserklärungen halten laut Ansicht aller Verfassungsexperten vor den Gerichten nicht stand. Maßgeblich dafür sind zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes aus den späten 50ern, in denen dieser klar feststellt, dass das freie Mandat mehr gilt, als die Wünsche der Parteien. Tatsächlich ausjudiziert wurde ein konkreter Fall einer Blanko-Verzichtserklärung vor dem VfGh aber nie.

Auch beim Einzug von Christoph Matznetter im Februar 2014 in den Nationalrat mussten ungewöhnlich viele Menschen verzichten. Damals nahmen insgesamt neun Personen “gemäß § 111 der Nationalratswahlordnung” ihr Mandat nicht an. Die Unterschriften hat der zuständige Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos gesammelt und samt Schreiben auf SPÖ-Briefpapier “mit freundlichen Grüßen” an die zuständigen Behörden geschickt. Zwei Verzichte hat die Bundeswahlbehörde bekommen, sieben die Landeswahlbehörde Wien. Die Verzichtserklärungen sind korrekt datiert auf wenige Tage vor dem Einlagen und original unterschrieben. Ob es sich um Blanko-Verzichtserklärungen oder neu ausgestellte handelt, lässt sich im Nachhinein nicht feststellen.

Richtig skurril wird es im Burgenland: Dort holt die SPÖ noch immer Blanko-Verzichtserklärungen ihrer Kandidaten, auch auf der Landesliste, obwohl sie diese gar nicht benötigt. Das Wahlrecht im Burgenland ermöglicht nämlich das, was die SPÖ sonst mühsam mit Verzichtserklärungen bewerkstelligt, ganz legal. Die SPÖ hat bei der Wahl im Mai drei Mandate auf der Landesliste geholt. Diese erhalten jene Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen, also “Prominenz” wie der Landeshauptmann, die ohnehin bereits auch ein Grundmandat haben. Für die unbesetzten Mandate auf der Landesliste kann das SPÖ-Präsidium dann einfach irgendjemanden von der Landesliste auswählen, dieser erhält das freigewordene Mandat und wird dadurch Landtagsabgeordneter.  Selbst Landesgeschäftsführer Robert Hergovich kann sich nicht genau erklären, warum man sich die Arbeit eigentlich noch antut und Blanko-Verzichtserklärungen einholt. Das sei “eine gute Frage” und “sicher überdenkenswert”. Schon beim nächsten Mal kann er sich vorstellen, keine Blanko-Verzichte mehr einzuholen, dem parteifreundlichen Wahlrecht sei Dank.

Davon sind die Wiener Genossen weit entfernt. Josef Kalina kandidiert, so wie 2010, auch heuer wieder auf Platz 95 der SPÖ-Landesliste in Wien. Sollte er wieder an der Reihe sein, wird er wieder nicht in den Gemeinderat wechseln. Die Verzichtserklärung liegt bereits bei der Partei, so wie 419 weitere.

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